Über uns

Der Förderverein Esslingen Nord e.V. wurde am 10. September 1996 gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Wohnen, Leben und Arbeiten in den nördlichen Stadtteilen attraktiv zu gestalten.


Unsere Projekte

Unser Hauptprojekt ist die Sanierung der „Alten Kelter“, um weitere Räumlichkeiten dieses „Herzstück“ des Esslinger Nordens für die Bevölkerung sowie Vereine und Organisationen zugänglich zu machen. Mit viel ehrenamtlichem Engagement arbeiten wir am Ausbau der hinteren Räume.

Zusätzlich setzen wir uns für Aktionen und Projekte im Stadtteil ein, die den Einwohnerinnen und Einwohnern zugute kommen. Dazu zählt z.B. die Spende für eine Kleinkindrutsche auf dem Spielplatz Barbarossastraße.

Der Förderverein unterstützt auch den Fortbestand des Seniorenheimes Hohenkreuz und macht dort durch die Beschaffung von Spenden auch Investitionen möglich, die durch die Pflegesatzerlöse nicht finanzierbar sind.


Unser Vorstand

Am 12.11.2025 wurde Andrea Klöber zur neuen Vorsitzenden des Fördervereins Esslingen Nord gewählt.

Zuvor hatte der Gründervater des Fördervereins, Wolfgang Drexler, 25 Jahre dieses Amt inne.


Unsere Satzung

1) Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung und Verbesserung der Wohn-und Lebensqualität von Bewohnern in den Stadtteilen des Esslinger Nordens. Hierzu gehören insbesondere die Unterstützung gemeinsamer Ziele in der Jugend-und Altenarbeit, beim Umweltschutz, beim Sport, bei der Kunst, der Kleingärtnerei und der Kleintierzucht.

2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden und durch Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen sowie durch Hilfe und Unterstützung.

3) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

4) Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwenden werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins für ihre Mitgliedschaft keinerlei Entschädigung. Es darf keine Person durch Aufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.