Reservierungsanfragen können Sie über das Kontaktformular stellen. Wir freuen uns, Sie in unseren Räumlichkeiten begrüßen zu dürfen.
Konditionen
Mietpreise für den großen Saal der Alten Kelter:
Besprechungen bis 4 Stunden:
- Vereine und private Mitglieder: 50€
- private Nichtmitglieder: 60 €
- Firmen: 80 €
- Reinigung: jeweils 10 €
Feste inkl. Küche
- Vereine und private Mitglieder: je 160 €
- private Nichtmitglieder: 190 €
- Firmen: 200 €
- Reinigung: jeweils 110 €.
Weitere Informationen
Wird ein Vortag zur Vorbereitung gebucht, kostet dieser einheitlich 50€. Der Aufräumtag bis zu einer Uhrzeit, die die weitere Nutzung nicht behindert, ist kostenfrei.
Für 35€ kann im Mietvertrag die Option ‚Spülen lassen‘ angekreuzt werden, die ggf. über die Kaution verrechnet wird.
Die Kaution beträgt bei Nutzung der Küche 150€.
Der kleine Saal, ob einzeln oder mit dem großen Saal gemeinsam gebucht, kostet 50€
Räume
Zwei Räume sind bereits in Eigenregie vom Förderverein saniert worden und stehen zur Vermietung bereit. Nach und nach sollen von den Spendengeldern auch die anderen Räume fertiggestellt werden. Sie stehen dann für weitere Zwecke zur Verfügung.
Großer Raum
- ca. 60 qm, gefliest
- Küche vorhanden
- barrierefrei
- Sanitäranlagen barrierefrei
- durch Glas-Schiebetür abtrennbar
- bestuhlt (60 Plätze)









Kleiner Raum
- ca. 25 qm, gefliest
- über drei Stufen zu erreichen (nicht barrierefrei)
- durch Holz-Schiebetür abtrennbar
- Sanitäranlagen barrierefrei
- bestuhlt (xx Plätze)


Belegungsplan
Nutzungsordnung
Die Innenräume der „Alten Kelter“ in Wäldenbronn stehen den Bürgerinnen und Bürgern und den Vereinen und Organisationen der Stadtteile im Esslinger Norden zur Verfügung.
Ein Rechtsanspruch auf Anmietung und Nutzung der Räumlichkeiten in der „Alten Kelter Wäldenbronn“ besteht nicht. Der Kelterhof ist nicht Gegenstand der Anmietung
1. Interessenten setzen sich rechtzeitig mit dem Bevollmächtigten des Fördervereins zur Terminabsprache in Verbindung. Nach Abschluss des Mietvertrages ist die Miete fällig.
2. Die Räumlichkeiten in der „Alten Kelter“ in Wäldenbronn dürfen nur von den im Mietvertrag eingetragenen Personen und deren Gäste sowie den Beauftragten von Vereinen oder Organisationen genutzt werden. Die Überlassung der Räume an Dritte ist nicht gestattet.
3. Jedem Mieter werden die Räumlichkeiten in gereinigtem Zustand, die Einrichtungsgegenstände, Mobiliar, Arbeitsgeräte und Geschirr sauber und unbeschädigt übergeben. Diese sind auch so zurückzugeben. Bei der Übernahme/Übergabe wird dieses durch die Fa. WIR FÜR SIE, Telefon 0711/3006889 überprüft und durch Unterschrift bestätigt. Die Räumlichkeiten sind von Mietern „besenrein“ zu übergeben.
4. Schäden an Gebäuden und in den Räumlichkeiten sind umgehend zu melden. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
5. Anfallender Müll jeglicher Art und mitgebrachte Dekorationen sind vom Mieter nach Ende der Veranstaltung selbständig zu entsorgen.
6. Der Kelterhof darf zum Aufenthalt, Spielen, Aufstellen von Tischen, Stühlen und Sonstigem oder jeglicher anderen Verwendung genutz werden.
7. Verstärkeranlagen dürfen aus Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der Nachbarn nicht betrieben werden. Sonstige Musik ist ab 22.00 Uhr absolut auf Zimmerlautstärke einzustellen.
8. Die Feuerverhütungs- und die Polizeivorschriften sind uneingeschränkt einzuhalten.
9. Verstöße gegen diese Benutzungsordnung können zur Ablehnung einer künftigen Anmietung der „Alten Kelter“ in Wäldenbronn führen.
Wichtiger Hinweis:
Für Unfälle, Sachbeschädigungen, Schäden aller Art und Ansprüche Dritter haftet ausschließlich und in vollem Umfang der Mieter/die Mieterin. Der Förderverein Esslingen Nord e. V. schließt seinerseits jegliche Art von Haftung aus.
Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderverein Nord am 16.2.2005
